Martina Kempf
Studiendirektorin
Abteilungsleiterin KBS II
m.kempf@mhs-mannheim.de


Auskünfte und Kontaktaufnahme über das
Sekretariat 0621/293-6000 oder unter der
Rufnummer 0621/293-6467
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KBS II: Berufsspezifische Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikation Handelsassistent/in zbb

Die zbb (Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e.V.) ist das Bildungsorgan des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels mit Sitz in Berlin. Sie hat für engagierte und motivierte junge Auszubildende im Einzelhandel die Möglichkeit geschaffen, durch den freiwilligen Unterrichtsbesuch in zusätzlichen Lernfeldern die Zusatzqualifikation Handelsassistent/in zbb zu erwerben und auf diese Weise ihre beruflichen Chancen entscheidend zu verbessern. Interessierte Auszubildende können diesen Zusatzunterricht  parallel zu ihrer Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel an der Max-Hachenburg-Schule besuchen.

Inhalte

Der Unterricht für die Zusatzqualifikation beginnt mit dem zweiten Ausbildungsjahr. Auszubildende, die in der Grundstufe (erstem Ausbildungsjahr) durch gutes Sozialverhalten und überdurchschnittlich gute Leistungen auffallen, haben die Chance sich für diese Zusatzqualifikation zu bewerben. Über die Zulassung entscheidet der Notendurchschnitt am Ende des ersten Ausbildungsjahrs.

Der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern und in den beruflichen Schwerpunkten wird ergänzt durch die Fächer Handelsmarketing, Arbeitsrecht, Personalwesen, Volkswirtschaft, Organisation und Warenwirtschaft.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet gleich im Anschluss an die Berufsabschlussprüfung zur/zum Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel statt. Im schriftlichen Prüfungsteil werden die Bereiche Handelsmanagement (Aufgaben aus Handelsmarketing und Volkswirtschaftslehre), Personalwirtschaft und Arbeitsrecht sowie Informations- und Warenwirtschaft (Aufgaben aus Organisation, Datenverarbeitung und Rechnungswesen)geprüft. Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem freien praxisbezogenen Gespräch vor einem Prüfungsausschuss der zbb. Nach bestandener Prüfung und unter der Voraussetzung, dass auch die Berufsabschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, verleiht die zbb den Abschluss „Geprüfte Handelsassistentin zbb“ bzw. „Geprüfter Handelsassistent zbb“.
  
Zulassungsvoraussetzungen

• Schulabschluss: Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur

• Dreijähriger Ausbildungsvertrag zur/zum Kauffrau/Kaufmann in Einzelhandel

• Notendurchschnitt von mindestens 2,0 am Ende des ersten Ausbildungsjahrs

• Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Motivation und Kreativität
  
Fortbildungsmöglichkeiten

An die Zusatzqualifikation „Geprüfte / geprüfter Handelsassistent/in zbb lässt sich eine weitere Fortbildung zur/zum Handelsfachwirt/in. Kurse dazu bieten die örtlichen Industrie- und Handelskammern an oder man kann einen Vorbereitungskurs in Blended Learning besuchen, den unsere Partnerschule - die Walter-Eucken-Schule in Karlsruhe -anbietet mit einer Abschlussprüfung vor der IHK Karlsruhe.

Ansprechpartner: Thomas Vögele, StD; ehandel@wes.karlsruhe.de

Kaufmännisches Duales Berufskolleg in Teilzeitform
Ausbildungsrichtung Managementassistent/in im Handel

- besonderer Bildungsgang für Abiturienten und Abiturientinnen -

Die zunehmend internationale Ausrichtung der Handelsunternehmen, komplexere Märkte und globaler Wettbewerb verändern die Anforderungen der Einzelhandelsunternehmen an die Berufsausbildung. Besonders der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern und Führungskräften nimmt stetig zu. Das kaufmännische duale Berufskolleg als besonderer Bildungsgang für Auszubildende mit Abitur oder Fachhochschulreife hilft diesen Bedarf zu decken. 

Seit dem Schuljahr 2004/05 bietet die Max-Hachenburg-Schule zusammen mit führenden Einzelhandelsbetrieben aus Mannheim und Umgebung mit diesem Bildungsgang motivierten jungen Menschen den Zugang zu einer hoch qualifizierten und bedarfsgerechten Ausbildung.

Inhalte

Die Auszubildenden schließen mit Einzelhandelsunternehmen einen zweijährigen Ausbildungsvertrag zur Kauffrau / zum Kaufmann im Einzelhandel.

Im Rahmen der Ausbildung werden die Auszubildenden unter Verzicht auf allgemein-bildende Fächer intensiv im Pflichtbereich der berufsfachlichen Kompetenz unterrichtet und erwerben parallel dazu Zusatzqualifikationen in den Schwerpunkten Handelsmanagement, Warenwirtschaft mit E-Commerce und Wirtschaftsenglisch nach den Richtlinien zur Prüfung der Fremdsprachenkompetenz der Kultusministerkonferenz.

Der Unterricht umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet an zwei Wochentagen statt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit - ebenfalls parallel zur Ausbildung - einen Kurs des Freundes- und Förderkreises der Max-Hachenburg-Schule zum Erwerb der Ausbildereignung (AdA) zu besuchen und am Ende der Berufsausbildung die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO abzulegen.

Durch unsere Kontakte ins europäischen Ausland bieten wir auch in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben Gelegenheit zu einem Betriebspraktikum in den Niederlanden.

Prüfung

Zum Abschluss der Ausbildung erfolgt neben der regulären Prüfung zur Kauffrau / zum Kaufmann im Einzelhandel noch die Prüfung der Zusatzqualifikation zur/zum Managementassistent/in im Handel sowie eventuell die Ausbildereignungsprüfung. Alle Prüfungen gliedern sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Prüfungstermine finden Sie hier.

Zulassungsvoraussetzungen

• Schulabschluss: Abitur bzw. Fachhochschulreife

• Grundkenntnisse in der Fremdsprache Englisch

• Zweijähriger Ausbildungsvertrag zur/zum Kauffrau/Kaufmann in Einzelhandel, mit den Zusatz: „Erwerb der
  Zusatzqualifikation Managementasistent/in im Handel"

• Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Motivation und Kreativität

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach der Ausbildung zur/zum Managementassistent/in im Handel besteht in einem Online-Kurs die Möglichkeit der Fortbildung zur/zum Handelsfachwirt/in.

Ansprechpartner

Berufsschule              Frau Kempf, Abteilungsleiterin KBS II
                                Tel: 0621 - 293 - 6467
                                Fax: 0621 - 293 - 6481
                                email: mhs@mannheim.de

IHK-Ausbildung          Frau Beintvogl
                                Tel: 0621 - 1709 - 816
                                Fax: 0621 - 1709 - 5816
                                email: Anna.Beintvogl@rhein-neckar.ihk24.de

                                Frau Jörger
                                Tel: 0621 - 1709 - 832
                                Fax: 0621 - 1709 - 5832

Weitere Informationen

• Lehrpläne der Berufsschule:
• Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel, Verkäufer/in
• Zusatzqualifikation Managementassistent/in

• Neckar-Verlag GmbH, 78045 Villingen-Schwenningen,
   Tel: 07721/8987-0 / Fax: 89 87-50
   bestellungen@neckar-verlag.de  /  www.neckar-verlag.de
 
Verkäufer 2+1

Für lernschwache junge Menschen, die ihren Hauptschulabschluss an Förderschulen erworben haben, bietet die Max-Hachenburg-Schule in Zusammenarbeit mit

• der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

• der Bundesagentur für Arbeit (Mannheim) und

• dem Förderband e.V. Mannheim sowie

• ausgesuchten Ausbildungsbetrieben

den Schulversuch Verkäufer/innen 2+1 an.

Mit diesem Schulversuch haben benachteiligte junge Auszubildende durch die Verlängerung der Ausbildungszeit die Chance auf einen qualifizierten Berufsabschluss im Beruf Verkäuferin/Verkäufer.

Die Ausbildung wird um ein Jahr verlängert und dauert drei Jahre.

Als Vorbildung wird der Hauptschulabschluss vorausgesetzt.

Der Unterricht findet in kleinen Klassen (max. 16 Teilnehmer) in Form von Teilzeitunterricht (1,5 Berufsschultage pro Woche) statt.

Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden noch zusätzlich Förderunterricht beim Kooperationspartner Förderband e.V.

Die Anmeldung erfolgt durch das Förderband e.V. oder durch das Ausbildungsunternehmen nach Zustimmung der IHK zum Ausbildungsvertrag und sollte bis Ende Juli erfolgt sein. Anmeldeformulare können Sie hier herunterladen.

Wenn die Abschlussprüfung zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer mit einem guten Ergebnis abgeschlossen wird, besteht die Möglichkeit in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb und nach Zustimmung der IHK ein weiteres Ausbildungsjahr zur Kauffrau / zum Kaufmann im Einzelhandel anzuhängen.
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